Der Verband
Die Verbandsorgane des ZTS
sind gem. § 6 der Verbandssatzung:
Die Verbandsversammlung, Der Verbandsvorsitzende, Die Werkleitung, Der Werkausschuß
Darüber hinaus kann die Verbandsversammlung gem. § 11 Abs. 1 Nr. 7 der Verbandssatzung weitere Ausschüsse bilden, besetzen oder auflösen.
Zweckverband
Der Zweckverband für Tierkörper- und Schlachtabfallbeseitgung Plattling (ZTS) ist alleiniger Eigentümer der Tierkörperbeseitigungsanlage Plattling.
Die Verbandsmitglieder haben den Zweckverband nach dem Gesetz über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) gegründet um durch diesen die nach den gesetzlichen Bestimmungen den Landkreisen und Kreisfreien Städten obliegende Aufgabe der Tierkörper- und Schlachtabfallbeseitigung erledigen zu lassen.
Der Betrieb der TBA Plattling war von 1981 bis 11.09.2001 an eine private Betreibergesellschaft (OFG) verpachtet. Seit 12.09.2001 betreibt der ZTS die TBA Plattling wieder in eigener Regie.
Die Verbandsversammlung (Mai 2026 – Mai 2032)
Verbandsräte/innen
LR Christian Schindler (Landkreis Cham)
Stellvertreter: Sandro Bauer, Michael Multerer, Martin Stoiber
LR Bernd Sibler (Landkreis Deggendorf)
Stellvertreter: Roman Fischer, Alois Oswald, Eugen Gegenfurtner
MdL Dr. Petra Loibl (Landkreis Dingolfing-Landau)
Stellvertreter: Friedhelm Dickow
LR Sebastian Gruber (Landkreis Freyung-Grafenau)
Stellvertreter: Simon Stockinger, Florian Klante, Hilde Greiner
KR Josef Pletl (Landkreis Kelheim)
Stellvertreter: Petra Högl
KR Georg Sachsenhauser (Landkreis Landshut)
Stellvertreter: Manuel Schott
LR Raimund Kneidinger (Landkreis Passau)
Stellvertreter: Cornelia Wasner-Sommer, Roswitha Toso, Klaus Weidinger
LR Dr. Ronny Raith (Landkreis Regen)
Stellvertreter: Helmut Plenk, Andreas Eckl, Daniel Graßl
LR Martin Koppmann (Landkreis Rottal-Inn)
Stellvertreter: Anna Nagl, Marion Biermeier, Larissa Hausberger
Dr. Brigitte Birzer (Landkreis Schwandorf)
Stellvertreter: Viktoria Schmalhofer
KR Gerhard Stadler (Landkreis Straubing-Bogen)
Stellvertreter: Josef Brunner
StR Lothar Reichwein (Kreisfr. Stadt Landshut)
Stellvertreter: Ludwig Zellner
Luitpold Kinninger (Kreisfr. Stadt Passau)
Stellvertreter: Andreas Rother
BM Albert Solleder (Kreisfr. Stadt Straubing)
Stellvertreter: Peter Stranninger
KR Michael Gruber (ZV Scheuermühle LK Neumarkt/Opf.)
Stellvertreter: Peter Hollweck
LRin Tanja Schweiger (ZV Scheuermühle LK Regensburg)
Stellvertreter: Irmgard Sauerer, Thomas Gabler, Josef Schütz
OB Dr. Thomas Burger (ZV Scheuermühle Stadt Regensburg)
Stellvertreter: Helene Sigloch, Thomas Thurow
Der Verbandsvorsitzende
Gewählter Verbandsvorsitzender für den Zweckverband für Tierkörper- und Schlachtabfallbeseitigung: Herr Bernd Sibler (Landrat Landkreis Deggendorf)
Seine Stellvertreter sind:
Frau Tanja Schweiger (Landrätin Landkreis Regensburg)
Herr Sebastian Gruber (Landrat Landkreis Freyung-Grafenau)
Die Werkleitung
In der Verbandsversammlung am 28.07.2005 wurde Herr Karl-Heinz Kellermann (Dipl.-Kfm, Werkleiter ZAW-Donau-Wald) mit Wirkung zum 01.07.2005 zum Werkleiter der ZTS-Betriebe Plattling-Rötz bestellt
Als stellvertretender Werkleiter ist Herr Jonas Lorenz (B.Eng, Betriebsleiter ZTS-Plattling) bestellt.
Der Verbandsvorsitzende
Gewählter Verbandsvorsitzender für den Zweckverband für Tierkörper- und Schlachtabfallbeseitigung: Herr Bernd Sibler (Landrat Landkreis Deggendorf)
Seine Stellvertreter sind:
Frau Tanja Schweiger (Landrätin Landkreis Regensburg)
Herr Sebastian Gruber (Landrat Landkreis Freyung-Grafenau)
Die Werkleitung
In der Verbandsversammlung am 28.07.2005 wurde Herr Karl-Heinz Kellermann (Dipl.-Kfm, Werkleiter ZAW-Donau-Wald) mit Wirkung zum 01.07.2005 zum Werkleiter der ZTS-Betriebe Plattling-Rötz bestellt
Als stellvertretender Werkleiter ist Herr Jonas Lorenz (B.Eng, Betriebsleiter ZTS-Plattling) bestellt.
Der Werkausschuß
In der Verbandsversammlung vom Mai 2026 wurden folgende Mitglieder des Werkausschusses bestimmt:
Werkausschussmitglied: LR Bernd Sibler (Vorsitzender)
LR Sebastian Gruber, LRin Tanja Schweiger, KR Michael Gruber, Luitpold Kinninger
Stellvertreter: Gerhard Stadler, Dr. Brigitte Birzer, Dr. Petra Loibl, Josef Pletl, Lothar Reichwein
Verbandsgebiet
Das Verbandsgebiet des Zweckverbandes für Tierkörper- und Schlachtabfallbeseitigung Plattling erstreckt sich über die in der nebenstehenden Grafik dunkelblau dargestellten Landkreise, kreisfreien Städte und Zweckverbände, insgesamt 16.134 qkm.
Weiter unten können Sie sich eine detailierte Auflistung unserer Verbandsmitglieder ansehen und erhalten einige Informationen zum einzelnen Verbandsmitglied, u. a. den Vertreter/Stellvertreter des Verbandsmitglieds beim Zweckverband.
Verbandsmitglieder
Verbandsmitglieder
Die Verbandsmitglieder des ZTS sind die nachfolgend aufgeführten Landkreise, kreisfreien Städte und Zweckverbände.
Landkreise: Cham, Deggendorf, Dingolfing-Landau, Freyung-Grafenau, Kelheim, Landshut, Passau, Regen, Rottal-Inn, Schwandorf, Straubing-Bogen
Kreisfreie Städte: Landshut, Passau, Straubing
Zweckverbände: ZV Scheuermühle
Zweckverband Scheuermühle
Besteht aus: Landkreis Neumarkt i. d. Opf., Landkreis Regensburg, Stadt Regensburg
Eigenbetrieb
ZTS Betrieb Plattling
Zur Erledigung der laufenden Geschäfte bei der Führung der TBA Plattling hat der Zweckverband ZTS den Eigenbetrieb „ZTS-Betrieb Plattling“ gebildet.
Dies ist ein kommunales Unternehmen des Zweckverbandes, das außerhalb der allgemeinen Verwaltung als Sondervermögen ohne eigene Rechtspersönlichkeit geführt wird (Eigenbetrieb, Art. 88 GO).
Haushalt
Der Eigenbetrieb hat vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aus Erfolgsplan und Vermögensplan aufzustellen.
Das nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung geführte Wirtschaftsjahr wird durch Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanz abgeschlossen.
Leitung
Die Werkleitung besteht nach § 4 der Betriebssatzung aus einem Werkleiter und mindestens einem Stellvertreter.
Mit Wirkung zum 01.7.2005 wurde Herr Karl-Heinz Kellermann (Dipl.-Kfm., Werkleiter ZAW-Donau-Wald) von der Verbandsversammlung zum Werkleiter bestellt.
Als stellvertretender Werkleiter wurde Herr Jonas Lorenz (B.Eng, Betriebsleiter ZTS-Plattling) bestellt.
Ansprechpartner
Rechtsgrundlagen
Für den Zweckverband für Tierkörper- und Schlachtabfallbeseititung gelten die gesetzlichen Vorschriften der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Bayern.
Der Zweckverband für Tierkörper- und Schlachtabfallbeseitigung kann zur Regelung seiner Angelegenheiten Satzungen erlassen. Die Satzungen müssen im Amtsblatt der Regierung von Niederbayern veröffentlicht werden.
Es wurden folgende Satzungen erlassen:
(PDF 88,4 KB)
Aktuelle Fassung, ab 01.01.2021
(PDF 49 KB)
Aktuelle Neufassung, ab 01.04.2026
(PDF 280 KB)
Aktuelle Fassung, ab 01.01.2021
(PDF 132 KB)
Aktuelle Fassung, ab 01.01.2021
(PDF 62,2 KB)
Aktuelle Fassung, ab 01.01.2021