Leistungen

Die gesetzliche Aufgabe zur Beseitigung von verendeten Tieren und tierischen Nebenprodukten ist den Landkreisen und kreisfreien Städten vom Bund übertragen. Alle Niederbayerischen und ein Teil der Oberpfälzer Landkreise und kreisfreien Städte (Verbandsgebiet) haben sich entschlossen, diese Aufgabe in kommunaler Zusammenarbeit durch den Zweckverband für Tierkörper- und Schlachtabfallbeseitigung zu erfüllen. Die Verbandsversammlung hat als Eigenbetrieb den ZTS-Betrieb Plattling gegründet. Der ZTS-Betrieb Plattling steht für eine schnelle, gesetzmäßige, kostengünstige und umweltfreundliche Beseitigung Ihrer verendeten Tiere und tierischen Nebenprodukte.

Bitte beachten Sie

Das verendete Tier ist bis zur Abholung kühl und trocken zu lagern. Kleintiere von Tierarztpraxen können in biologisch abbaubaren Säcken tiefgefroren gesammelt werden.

Ob die Abholung und Beseitigung kostenfrei oder kostenpflichtig ist sehen Sie in der aktuellen Entgeltliste.

Tiere

Im Sinne der EU-Verordnung 1069/2009 bezeichnen sich die aufgeführten Begriffe wie folgt:

Tiere

Unter dem Ausdruck Tiere versteht man Wirbeltiere und wirbellose Tiere

Nutztiere

sind Tiere, die von Menschen gehalten, gemästet oder gezüchtet und zur Gewinnung von Lebensmitteln (wie Fleisch, Milch und Eiern), Wolle, Pelzen, Federn, Häuten oder anderer Erzeugnisse tierischen Ursprungs sowie Tiere die zu sonstigen landwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden und Equiden.

Wildtiere

sind nicht von Menschen gehaltene Tiere

Heimtiere

sind Tiere einer Art, die normalerweise von Menschen zu anderen als landwirtschaftlichen Nutzzwecken gefüttert und gehalten, jedoch nicht verzehrt werden.

Bitte beachten Sie

Die tierischen Nebenprodukte müssen in eigens zu beschaffenden genormten Behältern (120 l., 240 l. oder 1.100 l. Tonne) gelagert und am Abholtag ab 06:00 Uhr zur Abholung bereitgestellt werden. Bis dahin sind die Behälter kühl und frostgeschützt (Kühlraum) aufzubewahren. Nach jeder Entleerung müssen die Behälter vom Eigentümer ordnungsgemäß gereinigt werden.

Tierische Nebenprodukte

sind Tierkörperteile (Schlachtabfälle) oder Erzeugnisse tierischen Ursprungs bzw. andere von Tieren gewonnene Erzeugnisse, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, einschl. Eizellen, Embryonen und Samen.

Die Höhe der Abhol- und Beseitigungskosten von tierischen Nebenprodukten richtet sich nach der derzeitig gültigen Entgeltliste des ZTS.

Hier gelangen Sie zu der EU-Verordnung 1069/2009 (extern: www.lts-bayern.de)

LKW ICON in blau.

Die Abholung der zu beseitigenden Tierkörper und tierischen Nebenprodukte erfolgt möglichst umgehend und zeitnah nach der Anmeldung bei uns.

Zur besonderen Beachtung!
Bitte beachten Sie, dass Abholungen von Montags bis Freitags während der üblichen Geschäftsstunden im Rahmen der Tourenpläne erfolgen können.

Der Transport wird durch den eigenen Fuhrpark des ZTS durchgeführt. Zur Beförderung werden LKWs mit speziell für die TBA gefertigten, dichten Aufbauten verwendet, sodass eine Geruchsbelästigung bestmöglich vermieden wird.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass vorherige telefonische Ankündigungen von Abholungen durch die Fahrer des ZTS-Plattling aus Zeitgründen nicht erfolgen können.

Abholung von Tierkörpern

  • Das Tier ist an einem befahrbaren, gut befestigten und zugänglichen Platz nach Anmeldung ab 06.00 Uhr zur Abholung bereitzuhalten.
  • Der LKW muss NEBEN das Tier fahren können und kann keine Tiere ziehen oder aus Stallungen herausheben.
  • Es wird durch den Einsatz eines Ladekrans auf den LKW geladen.
  • Ein Handelspapier wird Ihnen, sofern uns Ihre E-Mail-Adresse bekannt ist, am Tag der Abholung elektronisch übermittelt. Die Ausstellung eines Handelspapieres vor Ort ist nicht möglich.
  • Handelt es sich bei dem verendeten Tier um ein Kalb oder Rind, so ist dem Fahrer der Rinderpass auszuhändigen.
  • Handelt es sich um ein abzuholendes Pferd, Esel oder Einhufer, so ist der Equidenpass auszuhändigen.
  • Für evtl. erbrachte Sonderleistungen (z. B. Entfernen von Hufeisen, Wartezeiten etc.) erhalten Sie Mitte des Folgemonats eine Rechnung.
  • Sollte ein Tier bei der Abholung nicht bereit liegen, so wird Ihnen eine zweite Anfahrt nach der Entgeltliste in Rechnung gestellt

Abholung von tierischen Nebenprodukten

  • Die tierischen Nebenprodukte sind in den genormten Behältern an einem befahrbaren, gut befestigten und zugänglichen Platz zur Abholung bereitzuhalten.
  • Es wird durch den Einsatz eines Heckladers auf den LKW geladen.
  • Ein Handelspapier (Ablieferungsbescheinigung) wird Ihnen, sofern uns Ihre E-Mail-Adresse bekannt ist, am Tag der Abholung elektronisch übermittelt. Wegen der Zeitersparnis wird vom Fahrer vor Ort keine Bescheinigung ausgestellt.
  • Für evtl. erbrachte Sonderleistungen (z. B. 2. Anfahrten, Wartezeiten etc.) erhalten Sie Mitte des Folgemonats eine Rechnung.